AGB und Rechtliche Hinweise der Firma Blechbuddy
Disclaimer – rechtliche Hinweise
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§ 3 Urheber- und Leistungsschutzrechte
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§ 4 Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fahrzeugaufbereitung Blechbuddy, Inhaber Steffen Lesiewicz (im Folgenden als "Anbieter" bezeichnet) und der Kunde (im Folgenden als "Auftraggeber" bezeichnet) vereinbaren und schließen Dienstleistungsverträge auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "AGB" bezeichnet):
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossen werden. Diese AGB umfassen verschiedene Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung (beim Anbieter oder Auftraggeber), Fahrzeugwäsche von Hand (an einer SB-Box oder auf einer Wasserauffangmatte), Fahrzeugwäsche mit Waterless Wash (beim Anbieter oder Auftraggeber), Fahrzeugpflege (beim Anbieter oder Auftraggeber), Innenreinigung (beim Anbieter oder Auftraggeber) und ähnliche Dienstleistungen.
1.1. Abweichende Vereinbarungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Solche abweichenden Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungen an den AGB vorzunehmen. Solche Änderungen werden einen Monat vor ihrem Inkrafttreten schriftlich angekündigt.
1.3. Sollte eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Klauseln bzw. Absätze unberührt und behalten ihre Gültigkeit.
§2 Terminvereinbarungen
2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber meine AGB akzeptiert.
2.2. Bei Übergabe des Fahrzeugs sollten keine Wertsachen oder andere lose Gegenstände darin enthalten sein, und es ist die Verantwortung des Auftraggebers, diese zu entfernen. Im Falle der Nichteinhaltung kann der Anbieter nicht für fehlende Wertsachen oder Gegenstände haftbar gemacht werden.
2.3. Terminvereinbarungen bleiben bis zum vereinbarten Termin gültig, sofern sie nicht mindestens einen Tag vor dem Erfüllungsdatum von einer der Vertragsparteien elektronisch (per WhatsApp oder E-Mail) storniert werden. Kommt eine Partei in Verzug, hat dies keine Auswirkungen.
2.4.1. Wenn eine Terminvereinbarung aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlicher Anordnungen nicht eingehalten werden kann, entfällt die Erfüllungspflicht für beide Vertragsparteien. Schadensersatzansprüche aufgrund der Terminvereinbarung seitens des Anbieters und des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
2.4.2. Wenn aufgrund von Wetterentwicklungen im Vorfeld absehbar ist, dass der Auftrag nicht ausgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit, den Termin im beidseitigen Interesse zu verschieben. Die vereinbarten Leistungen und Konditionen bleiben davon unberührt.
2.5. Wenn der Anbieter mit der Arbeit begonnen hat, aber unvorhersehbare Wetterentwicklungen auftreten, müssen die möglichen durchführbaren Leistungen telefonisch oder elektronisch (über WhatsApp) festgehalten werden. Die Erfüllungspflicht des Anbieters entfällt dann für die entsprechend nicht ausführbaren Arbeiten aufgrund anhaltender Wetterentwicklungen. Der vereinbarte Preis muss entsprechend angepasst werden.
§3 Reklamationen
3.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs geprüft. Auf Bitten des Auftraggebers kann der Anbieter freiwillig, sofern die Reklamation berechtigt ist und der Anbieter dazu bereit ist, aus Kulanz nachbessern.
3.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten, sofern Art und Umfang der Mängel eine direkte Ausbesserung vor Ort unmöglich machen. Eine nachträgliche Reklamation nach Fahrzeugübergabe ist nicht möglich. Das Fahrzeug gilt als übergeben, sobald dem Auftraggeber die Fahrzeugschlüssel überreicht wurden oder die vereinbarte Leistung bar bezahlt wurde.
3.3. Reklamationen, die sich auf Beschädigungen am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. von ihm verursacht sein könnten, müssen unverzüglich bei Fahrzeugübergabe schriftlich sowie fotografisch dokumentiert werden. Andernfalls ist eine Reklamation nicht möglich.
§4 Haftungsausschluss und Garantie
4.1.1. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen, die durch unbekannte Dritte verursacht werden. Das abgegebene Fahrzeug wird auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz abgestellt, wodurch es beispielsweise nicht vor Vandalismus, Einbruch oder höherer Gewalt wie Sturmschäden, Hagelschlag oder Marderbisse geschützt werden kann.
4.2. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nicht geltend gemacht werden, auch wenn dem Anbieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
4.3. Eine Haftung für Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden, ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter sind in diesem Fall nicht möglich. Die Haftung für Lackschäden an instandgesetzten oder nicht instandgesetzten Fahrzeugen ist ebenfalls ausgeschlossen.
4.4. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dadurch können Farbunterschiede oder Beschädigungen entstehen. Sollte eine Innenreinigung erwünscht sein, übernimmt der Anbieter keine Haftung für mögliche Schäden, die durch die Innenreinigung entstehen könnten.
4.5. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung oder Reinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör), oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
4.6. Motor- und Motorenraumwäschen werden vom Anbieter nicht ausgeführt.
4.7. Klassische Handwäschen werden vom Anbieter nicht ausgeführt. Stattdessen kommen Rinseless-Wash- und Waterless-Wash-Methoden zum sparsamen Umgang mit Wasser zum Einsatz. Stark verschmutzte Fahrzeuge werden vorher an einer SB-Box entsprechend vorbehandelt. Die Rinseless-Wash- und Waterless-Wash-Methoden garantieren eine sichere und schonende Reinigung des Traffic Films, ohne die Verwendung von fließendem Wasser.
4.8. Bei Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter aufzuzeigen. Diese werden im Angebot festgehalten. Sollten dem Auftraggeber keine Elektrobauteile bekannt sein, die durch eine Fahrzeugaufbereitung beschädigt werden könnten, hat er sich im Vorfeld zu informieren. Die Fahrzeugaufbereitung wird auf seinen Wunsch und auf seine eigene Gefahr hin durchgeführt.
4.9. Der Anbieter gibt für Lackversiegelung und Politur nur die vom Hersteller der Produkte ausgewiesene Garantie, die durch ordnungsgemäße Verarbeitung und Anwendung gewährleistet wird. Eine Verlängerung der Garantie ist nicht möglich. Informationen zu den Garantien der verwendeten Produkte sind in den Broschüren der Hersteller beim Anbieter erhältlich und ersichtlich.
5.0.1. Sollte der Zustand des Fahrzeugs am Aufbereitungstag erheblich vom Zustand des Besichtigungstags abweichen, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Fahrzeugaufbereitung zu verweigern. In diesem Fall kann vor Ort am Aufbereitungstag ein neues Angebot erstellt werden. Wenn beide Parteien dem neuen Angebot zustimmen, kommt ein neuer Vertrag zustande, und der alte erlischt. Kann keine Einigung erzielt werden, kann der Auftraggeber dem Anbieter keine Haftung zuschreiben und auch keinen Schadensersatz verlangen.
5.0.2. Um den Zustand des Fahrzeugs am Besichtigungstag festzuhalten, ist es dem Anbieter erlaubt, Fotos von den Teilen am Fahrzeug zu machen, die Gegenstand der Aufbereitung sein sollen.
§5 Formalitäten und schriftliche Absicherung
5.1. Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags per Telefon, E-Mail oder anderen elektronischen Formen der Datenübertragung (z. B. SMS, WhatsApp) eine Terminvereinbarung, Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung zustande kommt, und er damit die Auftragserteilung und meine AGB gemäß Absatz 2.1 bestätigt und akzeptiert.
5.2. Das Fahrzeug wird bei der Erstellung eines Angebots persönlich vom Anbieter begutachtet. Dies kann beim Auftraggeber Zuhause, unterwegs an einem Treffpunkt oder beim Anbieter selbst erfolgen. Die Begutachtung findet immer in Anwesenheit beider Vertragsparteien statt.
5.3. Nach Erstellung des Angebots wird dieses per WhatsApp oder E-Mail vom Anbieter dem Auftraggeber in dessen Anwesenheit übermittelt. Hierzu kann eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug gehören. Dies dient der rechtlichen Absicherung sowohl des Auftraggebers als auch des Anbieters.
5.4. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, falls dieser nach Abschluss des Auftrages Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
5.5. Bei Annahme des Angebots erfolgt auf elektronischem Wege die Übermittlung des Dienstleistungsvertrages, mit dem die Angebotskonditionen sowie die AGB akzeptiert werden.
5.6. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber meine AGB mit Fahrzeugübergabe.
§6 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
6.1. Meine Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung und sind nach Abschluss der Arbeit sofort zu entrichten.
6.2. Die Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber gemäß meinen AGB zu akzeptieren.
§7 Preise
7.0. Die Preise verstehen sich ohne Steuerausweis gemäß der Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG.
7.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. Verschmutzungsgrad und können je nach Art und Umfang der Verschmutzung variieren.
7.2. Bei extremen Verschmutzungen, beispielsweise durch Farben, Flüssigkeiten jeglicher Art, etc., die eine spezielle Behandlung erfordern, kann ein Aufpreis als Leistung im Angebot aufgeführt werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt oder festgestellt werden, wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann telefonisch erteilt werden.
7.3. Die endgültigen Preise für Reinigung und Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten entweder elektronisch via Dienstleistungsvertrag per WhatsApp oder per schriftlichem Dienstleistungsvertrag festgehalten. Die Übersendung in elektronischer Form gilt rechtsmäßig auch ohne Unterschrift des Auftraggebers.
§8 Auftragsumfang, Leistungen und Gültigkeit des Dienstleistungsvertrages
8.1. Der abgeschlossene Vertrag ist ein Dienstleistungsvertrag, bei dem sich beide Parteien zur Durchführung der Fahrzeugaufbereitung durch den Anbieter verpflichten. Die im Vertrag vereinbarten Leistungen sind unter dem Punkt "Leistungen" zusammengefasst. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Leistungen sind auf der Website einsehbar.
8.2. Es werden ausschließlich die Leistungen erbracht, die notwendig sind und im Vertrag vereinbart wurden.
8.3. Der Anbieter ist lediglich zur Leistungserbringung verpflichtet, jedoch nicht zum Erfolg des Auftrags.
8.4. Generell ist eine Vorreinigung des Fahrzeuges durch den Auftraggeber (Waschanlage oder an einer SB-Box) wünschenswert. Sollte das Fahrzeug überdurchschnittlich verschmutzt sein, muss das Fahrzeug vor Beginn der Aufbereitung in einer Waschanlage oder SB-Box durch den Auftraggeber gereinigt werden. Dieser Schritt kann auch mit dem Anbieter zusammen erfolgen, wenn beispielsweise die Vorwäsche gemeinsam stattfinden soll. Die intensive Reinigung des Lacks erfolgt auf einer Bodenschutzmatte mittels ONR Trockenwäsche, sowie Lackreinigungskneten, wodurch wenig Wasser verwendet wird und das Auto schonend, sicher und umweltbewusst gereinigt wird. Etwaige Rückstände von Schmutz und Reinigern verdunsten und werden abgesaugt.
§9 Sonstiges
9.1. Erfüllungsort ist Elsterwerda und Umgebung.
9.1.1. Die Fahrzeugaufbereitungen finden an unterschiedlichen Orten statt, abhängig von der Art der Arbeit (Außenaufbereitung, Innenaufbereitung, Lackaufbereitung), den Umständen und den Vereinbarungen zwischen Anbieter und Auftraggeber. Sie können entweder in Elsterwerda bei mir oder beim Kunden durchgeführt werden, oder an einer SB-Box/Waschhalle. Bei gewerblichen Kunden kann die Aufbereitung auch direkt in der Werkstatt oder auf dem Firmengelände des Händlers durchgeführt werden, sofern die Gegebenheiten dies ermöglichen.
9.1.2. Die Anschrift Sehringstraße 5, 04910 Elsterwerda, dient als postalische Adresse, um den Anbieter anzutreffen und Fahrzeuge vorab zu besichtigen.
9.2. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist 04924 Bad Liebenwerda.
9.3. Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Alle anderen Bedingungen behalten ihre Gültigkeit, auch wenn eine oder mehrere Klauseln unwirksam sind.
9.4. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.
9.5. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
9.6. Mit der Terminvereinbarung und/oder der Unterschrift der Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber die AGB des Anbieters.
9.7 Die Fahrzeugaufbereitung, sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich dient der optischen Verbesserung des IST-Zustandes.
9.8 Eine Wiederherstellung des Originalzustandes wird nicht garantiert.
9.9 Der Zustand des Lackes bzw. des Innenraums wird enorm aufgewertet.
9.10 Die Kratzerentfernung mit anschließender Polierung ist ein Verfahren zur optischen Verbesserung des Lackes.
9.11 Eine komplette Beseitigung der Kratzer und anderer Lackmängel wird nicht garantiert.
9.12 Das Fahrzeug muss vom Kunden in einem sauberen Zustand zur Angebotseinholung vorgeführt werden, andernfalls werden nachträglich festgestellte Mängel nur gegen einen Aufpreis beseitigt.
9.13 Eine Beseitigung ausnahmslos aller Mikrokratzer wird nicht gewährleistet.
9.14 Bei Versiegelungen gibt es keine Standzeitgarantie, lediglich eine ungefähre Angabe mit Hinweis einer optimalen Fahrzeugwäsche zum längeren Erhalt der Versiegelung.
9.15 Nach der Aufbereitung können Mikrokratzer erneut entstehen, die vom Waschverhalten des Kunden abhängig sind.
9.16 Außerdem sollte man das Fahrzeug sowohl nach einer Aufbereitung als auch nach einer Lackierung innerhalb der ersten zwei Wochen nicht in der Waschstraße waschen lassen, da der Lack Zeit braucht um wieder auszuhärten.
9.17 Bei Polstersitzen kann vor Beginn der Bearbeitung nicht garantiert werden, ob alle Flecken ganz oder teilweise entfernt werden können.
9.18 Bei Entfernung von Beschriftungen werden Klebereste mit entfernt und dessen Untergrund poliert. Es besteht die Möglichkeit, dass Schatten unter den Kleberesten dem neuwertigen Lackton nicht angepasst werden können.
9.19 Der Kunde hat ihm bekannte Nachlackierungen am Fahrzeug vor Beginn der Aufbereitung mitzuteilen.